Home

ritorna alla pagina riepilogo

Il mondo degli Schützen

die Schützenwelt

 

Landlibell

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

Das Landlibell ist eine Urkunde von Kaiser Maximilian I. vom 23. Juni 1511. Sie legte im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen fest, dass die Stände zur Verteidigung des Landes Kriegsdienste zu leisten hatten. Das Landlibell bildete einen Teil der Tiroler Landesverfassung.

Die Verteidigungsmannschaft bestand aus zwei Gruppen:

  1. Dem Aufgebot, eingeteilt durch Gerichte (Verwaltungseinheiten) in einer Stärke von 5.000 bis 20.000 Mann, je nach Bedrohung

  2. Dem Landsturm, der bei plötzlichem Einbruch des Feindes alle Wehrfähigen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr aufgeboten wurde.

Das Landlibell beinhaltete weiters, dass das Aufgebot und der Landsturm nur innerhalb des Landes (Tirol) Kriegsdienst leisten musste, und dass er ohne Bewilligung der Landstände keinen Krieg beginnen sollte, der Tirol betraf.

Die Ausrüstung samt Waffen war vom Aufgebot und Landsturm selbst zu beschaffen, sie wurden dabei vom Innsbrucker Zeughaus unterstützt, die Geschütze und Werkzeuge lieferten. Damit war auch das Recht verbunden, dass jeder Wehrfähige eine Waffe tragen durfte. Dies begründete das Schützenwesen. Ursprünglich war jedoch nur ein Drittel mit Feuerwaffen ausgerüstet, der Rest musste sich mit Spießen, Schaufeln, Hacken, Beilen und Hauen bewaffnen.

Das Landlibell wurde immer wieder den geänderten militärischen und politischen Anforderungen angepasst. 1704 wurden die Schützen als eigene Truppe neben dem Militär geführt und ab 1736 eine Trennung in Standschützen mit einer intensiven Scharfschützen-Ausbildung und dem Landsturm als bisher bestehender Miliztruppe durchgeführt.

In der Zeit der Napoleonischen Kriege von 1796 bis 1813 kam es zur ersten großen Bewährungsprobe des neuen Verteidigungssystems. Die Auflösung des Landlibells durch die bayrische Besatzungsmacht 1809 und die Zwangsaushebung von Rekruten in Axams führte zum Landesaufstand unter Andreas Hofer.

In das Jahr 1838 fällt die Gründung des Tiroler Jägerregiments, das bis 1914 ausschließlich aus Tirolern bestand und nur zum Schutz des eigenen Landes eingesetzt werden sollte. 1866 und 1914 wurde diese Abmachung allerdings gebrochen.

Das Jahr 1870 brachte die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht vom 18. bis zum 42. Lebensjahr, die dem Schützenwesen für die Dauer der Ableistung des Wehrdienstes entzogen waren. Nach Ableistung der Wehrpflicht bildeten diese Männer den Landsturm. Die Standschützen bildeten Freiwilligenregimenter für Mitglieder des Landsturms und Männer unter 18 und über 42 Jahre.

1915 waren reguläre Tiroler Regimenter in Galizien eingesetzt, zur Verteidigung der Südgrenze gegen Italien wurden Standschützen eingesetzt (all jene, die zu jung oder zu alt für den regulären Wehrdienst waren).

Nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918 kam dem Schützenwesen keine militärische Bedeutung mehr zu, die Schützenkompanien haben seither hauptsächlich gesellschaftliche Bedeutung und dienen der Traditionspflege.